Kirchenasyl

Kirchenasyl wird oft Menschen im
sogenannten „Dublinverfahren“ gewährt:

Dabei prüft Deutschland nicht inhaltlich den Asylantrag, weil der/die Antragstellenden über einen EU-Staat nach Deutschland eingereist sind. Dieser Staat ist nach Dublin-Rechtsprechung zur Aufnahme und Durchführung des Verfahrens verpflichtet. Wenn eine Anerkennung dieser Pflicht durch die jeweiligen Behörden feststeht, hat das BAMF 6 Monate Zeit zur Abschiebung. In dieser Zeit werden 95 % der Kirchenasyl-Anträge gestellt.


Prüfung eines Antrags:
Kirchenasyl ist immer Ultima Ratio! Wir stehen dabei in engem Austausch mit dem BAMF (Bundesamt für Migration und Flucht) in Nürnberg, Rechtsanwälten und der Ev. Landeskirche von Westfalen. Die Behörden sind über den genauen Aufenthaltsort der Familie immer informiert. Sobald die Familien sicher im deutschen Asylrecht ihre Verfahren haben können, verlassen sie das Kirchenasyl wieder. Der Staat stoppt bei Eintritt sofort alle Unterhaltsleistungen und die Versorgung für die Menschen ins Kirchenasyl.


Unterstützungsmöglichkeiten:
Die laufenden Kosten für Unterbringung, Verpflegung und auch medizinische Versorgung sind unterschiedlich hoch und werden über Spenden getragen (keine Kirchensteuermittel!). Für Lebensmittel und Verbrauchsmaterial rechnen wir mit ca. 200 Euro pro Person. Wenn jemand krank wird, dann fallen ggf. Arztkosten an. Manchmal unterstützt die Ev. Kirche die Kirchenasylanten auch bei der Vertretung durch einen Rechtsanwalt. Oft ist Sprachunterricht eine große Hilfe! Arbeiten auf kirchlichen Flächen oder in einer kirchl. Einrichtung (wie dem Lebensfroh) sind möglich. Denn nach den ersten Tagen mit viel Schlaf, weil die Angst vor Abschiebung langsam wegfällt, kommt die Langeweile.

 

Die Ev. Kirchengemeinde Attendorn-Lennestadt bietet Kirchenasyl sei Januar 2025 an. Informationen zur aktuellen Situation gibt es hier

 

Weitere Informationen: Pfr. Christoph Otminghaus, Fon: 02722-657 9407 oder christoph.otminghaus@ekvw.de

Sowie die Broschüre EKD 5/2025

 

 

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